Für Bewerber
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Information zum Vermittlungsgutschein für Arbeitsuchende:
Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bzw. des jeweils zuständigen Instituts (Jobcenter, Kommune).
Bitte beachten Sie Folgendes:
– Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
– Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Arbeitsvermittlers des Jobcenters / der Optionskommune den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
– Nichtleistungsbezieher erhalten erstmals den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, dieser wird wie für Arbeitslosengeld II Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt.
Die Vorteile für Sie
- Erstellung Ihres persönlichen Stärken-Profils.
- Wir übernehmen die Erstellung und Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen.
- Wir bereiten Sie auf alle Arten der Auswahlverfahren vor.
- Wir recherchieren für Sie den Arbeitsmarkt und stimmen in Absprache mit Ihnen ein persönliches Gespräch mit potentiellen Arbeitgebern ab.
Wie wir vorgehen
Wir sind keine Zeitarbeitsfirma, sondern wir vermitteln Bewerber an Unternehmen im Handwerk, der Industrie und in den Dienstleistungsbereich.
Für unseren Vermittlungsdienst entstehen sowohl für die Bewerber, als auch für die Unternehmen keine Kosten. Die Kosten für unsere Dienstleistung übernimmt die Agentur für Arbeit in Form eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Lassen Sie Ihre Anspruchsberechtigung von der jeweilig zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters prüfen.
Ihre Bewerbung in drei Schritten
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Wir suchen immer Personal aus verschiedenen Branchen. Gerne können Sie uns auch eine Initiativbewerbung senden.
Bewerben Sie sich
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Wir treffen uns zum Vorstellungsgespräch
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